Landschaftsschutz
Zum Landschaftsschutz zählen alle Maßnahmen zur Erhaltung und zum Schutz von nicht bebauten Landschaftsflächen. Dabei wird besonders das Landschaftsbild berücksichtigt und soll nach Möglichkeit erhalten bleiben. Der Landschaftsschutz fällt unter das Aufgabengebiet der Landschaftsplanung und –pflege.
Der Landschaftsschutz befasst sich mit dem Naturschutz, Umweltschutz, der Nutzung von natürlichen Rohstoffen, der Erholungsvorsorge und auch der Denkmalpflege. Dazu gehört also auch der Erhalt von Kulturgütern wie Kapellen oder Einrichtungen, die der Erholungsinfrastruktur dienlich sind, wie zum Beispiel Fahrrad- und Wanderwege, Reitanlagen oder Parks.
Somit befasst sich der Landschaftsschutz im Gegensatz zum Naturschutz nicht ausschließlich mit der Sicherung und dem Erhalt der Natur, sondern eher mit dem Schutz der Kulturlandschaft. Als wichtige Aufgabenbereiche werden daher folgende Punkte angesehen:
- Erhaltung und Wiederherstellung des Landschaftsbildes
- Erhaltung und Ausbau der Erholungsinfrastruktur von Natur und Landschaft
- Erhaltung, Entwicklung und Wiederherstellung des Naturhaushaltes im vollen Umfang
- Erhalt von kulturhistorischen Besonderheiten einer Landschaft
- Erhalt von seltenen Landschaftsformen, Einzeldenkmälern oder auch Naturdenkmälern
- langfristiger Erhalt der Nutzbarkeit von natürlichen Rohstoffen
Um diese Ziele zu erreichen, können die Regelungen die dafür getroffen werden, sich in ihrer strenge stark unterscheiden. Es gibt daher sowohl Verbote als auch Gebote oder Empfehlungen. Sie können zum Beispiel konkrete Angaben enthalten wie die Wiederaufforstung von landwirtschaftlichen Flächen, der Wiedervernässung bis hin zu einem absoluten Bauverbot für Wohn- und Industriegebiete. Diese Regelungen werden in einer Satzung diskutiert, darüber abgestimmt und unter Umständen verabschiedet.
Die Verwirklichung der Aufgaben des Landschaftsschutzes erfolgt beispielsweise durch Landschaftsschutzgebiete. Die Festlegung, welche Grünfläche als Landschaftsschutzgebiet ausgezeichnet werden darf, legt das jeweilige Bundesland fest. Grundsätzlich ist aber zu sagen, dass diese Gebiete eine besondere kulturhistorische Bedeutung oder eine Bedeutung für die Erholung haben müssen, wie z.B. eine Heidelandschaft oder Flussauen. Möchte man in diesem Gebiet eine Veränderung vornehmen, muss eine besondere Genehmigung eingeholt werden. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 750 Landschaftsschutzgebiete.