Naturschutzgebiete

Als Naturschutzgebiete gelten streng geschützte Gebiete, die dem Erhalt von Ökosystemen dienen. Die Flächen können aus wissenschaftlichen, ökologischen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen unter Naturschutz gestellt werden. Umgangssprachlich gelten auch Schutzgebiete in Natur- und Landschaftsschutz als Naturschutzgebiete. In den Naturschutzgebieten gibt es auch einige Regeln, die dem Erhalt des Gebiets dienlich sind. So ist z.B. die landwirtschaftliche Nutzung, das Entfachen von Feuer oder das Verlassen des gekennzeichneten meistens untersagt.

Die zu schützenden Flächen können den Schutz von Tier- und Pflanzenarten beinhalten oder aus naturgeschichtlichen Gründen sowie aufgrund ihrer Seltenheit oder besonderen Schönheit als Naturschutzgebiet ausgezeichnet werden. Bei letzterem handelt es sich meist um Biotope, wie beispielsweise Moorlandschaften, Heideflächen, Gebirgslandschaften oder Wälder.

In Deutschland werden Naturschutzgebiete durch das Bundesnaturschutzgesetz § 23 geregelt. Sie unterstehen der Zuständigkeit des Regierungspräsidiums. In der Bundesrepublik wird eine Fläche als Naturschutzgebiet gekennzeichnet, wenn:

  • es zum Erhalt, der Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Tier- und Pflanzenarten dient.
  • wissenschaftliche, naturgeschichtliche oder landeskundliche Gründe vorliegen.
  • die Gebiete aufgrund ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder Schönheit als schützenswert gelten.


Die Kennzeichnung der Gebiete erfolgt durch ein nach unten zeigendes Dreieck mit grünen Rand, in dessen Mitte sich ein schwarzer Weißkopfseeadler befindet. Die Gebiete sind in der Regel für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Beschädigungen, Veränderungen oder Zerstörungen des Naturschutzgebietes in Teilen oder im Ganzen sind verboten. Es gilt ein so genanntes Veränderungsverbot um den Erhalt des Ökosystems zu gewährleisten.
Insgesamt beträgt die Fläche, die in Deutschland als Naturschutzgebiet gekennzeichnet ist, ca. 3,5 Prozent der gesamtdeutschen Fläche. Diese 3,5 Prozent entfallen auf mehr als 5.300 Naturschutzgebiete.

Neben Naturschutzgebieten gibt es auch Naturparks. Das sind ebenfalls geschützte Flächen, die durch langfristiges Einwirken, Nutzen und Bewirtschaften entstanden sind. Sie gelten als Kulturlandschaft, wobei sie zwar in dem derzeitigen Zustand bewahrt werden sollen, sie allerdings auch touristisch vermarktet werden. In Deutschland gibt es derzeit 87 Naturparks mit einer Gesamtfläche von 1,4 Millionen Hektar.