Tierschutz
Der Tierschutz beinhaltet alle gesetzlichen und praktischen Bestrebungen, um die Gesundheit und das Wohlbefinden von Tieren zu sichern. Dies kann entweder den Schutz vor schändlichen Handlungen des Menschen bedeuten oder auch die Bewahrung vor anderen Tieren, Pflanzen, Mikroorganismen sowie anderen Umwelteinflüssen.
Es findet eine Unterscheidung zwischen mittelbaren und unmittelbaren Tierschutz statt. Bei dem mittelbaren Tierschutz haben bestimmte Handlungen einen eher positiver Nebeneffekt für die Tiere, wie z.B. bei der Jagdwilderei. Der unmittelbare Tierschutz dagegen zielt direkt auf die Bewahrung des Lebens und Wohlbefinden des Tieres ab. Sie sollen dabei mit allen Möglichkeiten, die zur Verfügung stehen, vor Eingriffen oder Verhaltensweisen geschützt werden, die zu Schmerzen, Leiden oder Schäden ihrerseits führen würden bzw. sie ihrer Würde entraubt.
Die Durchführung des Tierschutzes kann sich zum einen auf karitativer Ebene abspielen: Unmittelbar bedrohte Tiere werden aus ihrer Notlage befreit. Falls es jedoch gesetzlich festgelegt ist, wie z.B. für Tierversuche in der Forschung, können die Tiere rechtlich gesehen nicht gerettet werden. Des Weiteren kann der Tierschutz aber auch als vorbeugende Maßnahme erfolgen. Dazu gehört beispielsweise der Besuch mit dem Tier beim Tierarzt, die Vermeidung von Unfällen im Straßenverkehr oder im Umgang mit landwirtschaftlichen Maschinen.
Es gibt viele verschiedene Arten wie ein Tier misshandelt oder gequält werden kann. Aus Sicht der Tierschützer fallen darunter:
- Massentierhaltung
- Tiertransporte
- Tierversuche
- Tiere als Unterhaltungsmagnet
- Zucht von Pelztieren
- Fischerei
- Jagd
Es gibt auf nationaler sowie auch auf internationaler Ebene zahlreiche Tierschutzorganisationen, die sich für die Rechte der Tiere und eine artengerechte Haltung einsetzen. Die Welttierschutzgesellschaft umfasst mehr als 350 unterschiedliche Tiervereine weltweit mit insgesamt über 200.000 Einzelmitgliedern. Die meisten dieser Verbände verfolgen dieses Ziel für alle Tiere. Andere kümmern sich dagegen um ganz bestimmte Tiergruppen.
Seit dem 1. Oktober 1972 gilt in der Bundesrepublik Deutschland das Tierschutzgesetz (TierSchG). Es beruht heute auf dem verfassungsrechtlichen Staatsziel des Tierschutzes nach Artikel 20a des Grundgesetzes. Der Grundsatz dieses Gesetzes beinhaltet, dass niemand ein Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schaden zufügen darf.