Naturschutz in Deutschland
Oft genug wird man in den Medien auf das Thema Naturschutz aufmerksam. Die meisten Menschen haben eine verschwommene Vorstellung davon, doch bei genaueren Nachfragen kommen sie dann schnell ins grübeln. Was genau versteht man also darunter und warum sollte dieses Thema so wichtig sein?
Die Erde weist eine große Vielzahl und unüberschaubare Fülle an den unterschiedlichsten Tier- und Pflanzenformen in den vielfältigen Klimazonen und Landschaftsformen auf. Auf der Erde leben Schätzungen zufolge bis zu 30 Millionen unterschiedliche Arten, von denen jedoch nur 1,7 Millionen auch wissenschaftlich beschrieben sind. Durch den Menschen in der heutigen Form ist die biologische Vielfalt jedoch stark gefährdet. Vor allem die Industrialisierung und Globalisierung haben zu einem unwiderruflichen Artenschwund und –sterben geführt. Des Weiteren wurde die Funktion der Ökosysteme nachhaltig gestört. Der Zeitabschnitt, in dem der Mensch all dies erreicht hat, ist erschreckend kurz.
Um das Leben und die biologische Vielfalt auf unserem Planeten zu schützen, setzt sich der Naturschutz in Deutschland ein. Ziel ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlagen des Menschen zu erhalten (§ 1 Bundesnaturschutzgesetz). Dieses Staatsziel ist somit eine öffentliche Aufgabe und ist im Artikel 20a verankert. Viele Menschen, die sich dieses Ziel gesetzt haben oder unterstützen, helfen durch ihren Einsatz eine Übernutzung und Zerstörung der Landschaft und Natur sowie die sich daraus ergebenden Naturkatastrophen zu verhindern oder zumindest ihnen entgegen zu wirken. Dadurch kann eine nachhaltige Nutzbarkeit auch für zukünftige Generationen ermöglicht werden.
Der Naturschutz ist in Deutschland zwischen Bund und Ländern aufgeteilt. Der Bund hat die Gesetzgebungskompetenz, jedoch können die einzelnen Länder davon abweichende Regelungen treffen. Dies ist erlaubt, solange die allgemeinen Grundsätze des Naturschutzes, das Recht des Artenschutzes oder des Meeresnaturschutzes nicht verletzt werden (Art. 72, Abs. 3 GG). Zu diesen ausschließlich für die Bundesrepublik Deutschland getroffenen Regelungen gibt es zusätzliche internationale Abkommen, Programme und Richtlinien der Europäischen Union. Die zentrale wissenschaftliche Behörde für den nationalen wie auch den internationalen Naturschutz in der Bundesrepublik Deutschland ist das Bundesamt für Naturschutz.